Die bekampfung der verschmutzung der oberflachengewasser der Ukraine durch die anpassung der umweltgesetzgebung an den eu-besitzstand

Eine umfassende betrachtung des Oberflachengewasserschutzes in seinem systemischen Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzungspraxis und der Bedeutung des besagten RechtsverstoRes im Kontext der europaischen Integration fur die Gesellschaft als Ganzes.

Рубрика Государство и право
Вид статья
Язык немецкий
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Die bekampfung der verschmutzung der oberflachengewasser der ukraine durch die anpassung der umweltgesetzgebung an den eu-besitzstand

Dmytro Boychuk, Ph.D. in Rechtswissenschaften, AuRerordentlicher Professor, AuRerordentlicher Professor der Abteilung fur Recht der Europaischen Union; Volodymyr Kovtun, Student im dritten Jahr der Fakultat fur Anwaltsausbildung, Spezialistin des Zentrums fur internationale Bildung und innovative Entwicklung; Valeria Schevtchuk, Studentin im dritten Jahr der Fakultat fur Anwaltsausbildung der Nationalen Juristischen Universitat Jaroslaw Mudryi

Die Frage des Schutzes von Oberflachengewassern in der Ukraine und weltweit steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Gemeinschaft, sowohl bei Naturwissenschaftlern als auch bei Juristen. Nachdem die Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zur Europaischen Union erhalten hat, ist sie internationale rechtliche Verpflichtungen im Bereich derAnpassung der nationalen Gesetzgebung an die EU-Standards eingegangen. Neben vielen wichtigen Anderungen, wie z. B. Reformen der Justiz und der Korruptionsbekampfung, haben wir uns verpflichtet, unsere Umweltgesetzgebung an die EU-Normen anzupassen. Die Aufmerksamkeit der Autoren wurde auf die Frage des Schutzes von Oberflachengewassern gelenkt, indem die ukrainischen Rechtsvorschriften gemaR den Normen der Europaischen Gemeinschaft geandert wurden. Ziel der Studie ist es, Vorschlage zur Anderung der nationalen Gesetzgebung im Bereich des Oberflachenwasserschutzes zu entwickeln, um deren Ubereinstimmung mit dem EU-Besitzstand zu gewahrleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in der Studie die EU-Richtlinien und die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (im Folgenden als EGMR, StraRburger Gerichtshof bezeichnet) analysiert. Die folgenden Methoden wurden in der Studie angewandt. Die Methode der Analyse und Synthese wurde verwendet, um die Gesetzgebung und die Gerichtspraxis zu analysieren, um Schlussfolgerungen zu formulieren und die Forschungsfragen zu formulieren.

Die dialektische Methode war nutzlich fur eine umfassende Betrachtung des Oberflachengewasserschutzes in seinem systemischen Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzungspraxis und der Bedeutung des besagten RechtsverstoRes im Kontext der europaischen Integration fur die Gesellschaft als Ganzes. Die Neuheit der Untersuchung besteht in einer umfassenden Analyse der Fragen der Erhaltung und des Schutzes der Oberflachengewasser durch das Prisma der Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Normen der Europaischen Union. Im Verlauf der Studie wurden die folgenden Schlussfolgerungen gezogen. Die Autoren sind zu dem Schluss gekommen, dass bestimmte Rechtsakte, namlich das Strafgesetzbuch der Ukraine und das Gesetzbuch uber Ordnungswidrigkeiten der Ukraine, geandert werden mussen. Im Hinblick auf die Aussichten fur weitere Forschungen ist anzumerken, dass die Fragen der institutionellen Zustandigkeit der Behorden im Bereich des Oberflachenwasserschutzes und die verfahrensrechtlichen Aspekte des Schutzes der einschlagigen Rechte noch unerforscht sind.

Stichworte: Oberflachenwasser, Wasserverschmutzung, Anpassung der Umweltgesetzgebung, Recht auf Leben, Umwelt-Menschenrechte.

Протидія забрудненню поверхневих вод України, шляхом адаптації екологічного законодавства до acquis Європейського Союзу

Дмитро Бойчук, кандидат юридичних наук, доцент, доцент кафедри права Європейського Союзу; Володимир Ковтун, студент 3 курсу факультету адвокатури, спеціаліст центру міжнародної освіти та інноваційного розвитку; Валерія Шевчук, студентка 3 курсу факультету адвокатури Національного юридичного університету імені Ярослава Мудрого

Проблематика збереження поверхневих вод в Україні, так і у світі, перебуває у фокусі уваги представників наукової спільноти як серед вчених природничого циклу, так і правників. На сьогоднішній день, після отримання статусу кандидата у члени Європейського Союзу, Україна взяла на себе міжнародно-правові зобо'язання у сфері адаптації вітчизняного законодавства до стандартів Європейського Союзу. Серед багатьох важливих змін, таких як проведення судової та антикорупційної реформи, ми взяли на себе зобов'язання адаптувати вітчизняне екологічне законодавство до норм Європейського Союзу. Увагу авторів привернула проблематика захисту поверхневих вод, шляхом внесення змін до нормативно-правових актів України у відповідності до стандартів Європейського Співтовариства. Метою дослідження є розробка пропозицій щодо внесення змін до вітчизняного законодавства у сфері охорони поверхневих вод для його відповідності acquis Європейського Союзу. Задля досягнення мети дослідження було проаналізовано директиви Європейського Союзу, судову практику Європейського Суду з прав людини (далі - ЄСПЛ, Страсбурзький Суд).

Під час дослідження було використано наступні методи. Метод аналізу та синтезу був використаний під час аналізу законодавства та практики судів для формулювання висновків та постановки проблематики дослідження. Діалектичний метод став у нагоді під час комплексного розгляду охорони поверхневих вод, у формі в її системному зв'язку з правозастосовною практикою, значенням згаданої неправомірної дії дій в контексті європейської інтеграції для суспільства в цілому. Новизна наукової роботи полягає в комплексному аналізі проблематики збереження та охорони поверхневих вод саме крізь призму адаптації вітчизняного законодавства до стандартів Європейського Союзу. Під час дослідження було зроблено наступні висновки. Авторами було зроблено висновки про необхідність внесення змін до певних законодавчих актів, а саме КК України та Кодексу України про адміністративні правопорушення. Щодо перспективи подальших досліджень зауважимо, що залишається не досліджено проблематика інституційної компетентності органів державної влади у сфері охорони поверхневих вод, процесуальні аспекти захисту відповідних прав.

Ключові слова: поверхневі води, забруднення води, адаптація екологічного законодавства, право на життя, екологічні права людини.

Combating the pollution of surface waters of Ukraine by bringing environmental legislation closer to the acquis of the European Union

Dmytro Boichuk, PhD in Law, Associate Professor, Associate Professor of the Department of European Union Law; Volodymyr Kovtun, 3rd year student of the Faculty of Advocacy, Specialist of the Centre for International Education and Innovative Development; Valeria Shevchuk, 3rd year student of the Faculty of Advocacy of Yaroslav Mudryi National Law University

The issue of surface water conservation in Ukraine and globally is in the focus of attention of the scientific community, both among natural scientists and lawyers. To date, after obtaining the status of a candidate for membership in the European Union, Ukraine has assumed international legal obligations in the field of adaptation of domestic legislation to the EU standards. Among many important changes, such as judicial and anti-corruption reforms, we have committed ourselves to adapt our environmental legislation to the EU norms. The authors' attention was drawn to the issue of surface water protection by amending Ukraine's regulatory acts in accordance with the standards of the European Community. The purpose of the study is to develop proposals for amending the national legislation in the field of surface water protection to ensure its compliance with the EU acquis. To achieve this goal, the study analysed the EU directives and case law of the European Court of Human Rights (hereinafter referred to as the ECHR, Strasbourg Court). The following methods were used in the study. The method of analysis and synthesis was used to analyse the legislation and court practice to formulate conclusions and formulate the research issues. The dialectical method was useful for a comprehensive consideration of surface water protection in its systemic connection with law enforcement practice and the significance of the said unlawful act in the context of European integration for society as a whole. The novelty of this research is a comprehensive analysis of the issues of conservation and protection of surface waters through the prism of adaptation of national legislation to the standards of the European Union. The following conclusions were drawn in the course of the study. The authors have concluded that certain legislative acts, namely the Criminal Code of Ukraine and the Code of Administrative Offences of Ukraine, need to be amended. As for the prospects for further research, it should be noted that the issues of institutional competence of public authorities in the field of surface water protection and procedural aspects of protection of the relevant rights remain unexplored.

Key words: surface waters, water pollution, adaptation of environmental legislation, right to life, environmental human rights.

oberflachengewasserschutzes rechtsverstores integration

Erklarung und Bedeutung des Problems

Der Schutz von Oberflachengewassern ist heute von grower Bedeutung, da die Welt mit einer Verknappung des Trinkwassers und der Entwicklung von Flora und Fauna im Wasser konfrontiert ist. Alle oben genannten Probleme haben erhebliche Auswirkungen auf die Menschen und das globale Okosystem. Da sich die Ukraine fur den Beitritt zur Europaischen Union (im Folgenden EU, Union, Gemeinschaft) entschieden hat, sollte sich die Rechtslehre des Staates an den Werten dieser internationalen Organisation orientieren, einschlieBlich der Umweltsicherheit der Burger. Als EU-Beitrittskandidat haben wir uns verpflichtet, unsere nationale Gesetzgebung an den EU-Be- sitzstand anzupassen, auch im Bereich der Okologie.

Formulierung des Zwecks und der Methoden der Studie

Ziel der Studie ist es, Vorschlage zur Anderung der nationalen Gesetzgebung im Bereich des Oberflachenwasserschutzes zu entwickeln, um deren Ubereinstimmung mit dem EU-Besitzstand zu gewahrleisten. Um das Forschungsziel zu erreichen, analysierte der Autor die EU-Richtlinien und die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte (im Folgenden - EGMR, StraBburger Gerichtshof).

Die folgenden Methoden wurden in der Studie verwendet. Die Methode der Analyse und Synthese wurde verwendet, um die Gesetzgebung und die Gerichtspraxis zu analysieren, um Schlussfolgerungen zu formulieren und die Forschungsfragen zu formulieren. Die dialektische Methode war fur eine umfassende Betrachtung des Oberflachengewasserschutzes in seinem systemischen Zusam- menhang mit der Rechtsdurchsetzungspraxis und der Bedeutung der oben genannten Rechtswidrigkeit im Kontext der europaischen Integration fur die Gesellschaft als Ganzes nutzlich.

Analyse der jungsten Forschung und Veroffentlichungen

Die Frage der rechtlichen Regulierung der Nutzung von Oberflachenwasser wird von inlandischen Wissenschaftlern nicht ignoriert, was zweifellos ein Indikator fur das Umweltrechtsbewusstsein ist. Nach Meinung der Autoren sind die Arbeiten der folgenden Wissenschaftler her- vorzuheben. K.A. Sholudko befasst sich in seinen Arbeiten mit der Kontrolle der Verschmutzung von Oberflachengewassern mit Hilfe der Ultraschall technologie. A. Pashkov erforscht Moglichkeiten zur Beseitigung der Folgen von VerstoBen gegen die Normen fur die Nutzung von Oberflachengewassern. V.M. Shestopalov untersucht die Sicherheit des Trinkwassers und die europaischen Rechtsnormen in diesem Bereich. N.M. Osadcha beschaftigt sich mit der Anpassung der Wasser- gesetzgebung an die Normen der Europaischen Union.

Darstellung des wichtigsten Forschungs- materials

Die Autoren halten es fur notwendig, die Studie in drei Teile zu gliedern: 1) eine allge- meine Analyse der Grundsatze des EU-Umwelt- rechts; 2) eine Beschreibung des EU-Rechts zum Schutz der Wasserumwelt; 3) Vorschlage fur die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften uber Oberflachengewasser an die EU-Normen.

Allgemeine Analyse der Grundsatze des EU-Umweltrechts. Im Recht der Europaischen Union gibt es mehrere Haupt- und Grundprinzipien der Umweltrechtsbeziehungen. Es lohnt sich jedoch auch, die Grundprinzipien des EU-Rechts zu beachten, die auch auf Umweltrechtsbeziehungen angewendet werden konnen (Hetman A.P., Anisimova G.V., Sokolova A.K. und andere sind die Quelle in diesem Unterabschnitt)

Das Prinzip der Subsidiarity. Das entspre- chende Prinzip ist in Artikel 5 des Vertrags uber die Europaische Union verankert. Es besagt, dass die Mitgliedstaaten fur Fragen zustandig bleiben, die sie selbst wirksamer losen konnen als auf Gemein- schaftsebene. Der einschlagige Rechtsgrundsatz erlegt den Mitgliedstaaten eine positive Verpflich- tung zur unabhangigen Uberwachung und Kontrolle der Bereiche auf, die ihrer Rechtsprechung unterliegen. Der Grundsatz besagt auch, dass die Staaten versuchen sollten, die Probleme, die nicht auf EU-Ebene gelost werden konnen, nach besten Kraften zu losen. In Bezug auf die Umwelt kann der Grundsatz auf Fragen der grenzuberschreitenden Umweltverschmutzung, des Schutzes wild lebender Tiere usw. angewandt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Grundsatz die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, interne Verbande zu grunden, um die Auswirkungen bestimmter Umweltphanomene zu bekampfen und gemeinsam die rechtlichen Regelungen zur weiteren Pravention zu verbessern.

Wenn wir das Subsidiaritatsprinzip im Umwelt- recht auf die Realitaten der Ukraine ubertragen, dann mussen wir fur eine kunftige EU-Mitgliedschaft einen unabhangigen, starken gesetzlichen Schutz der Umwelt und der Umweltmenschen- rechte entwickeln.

Der Grundsatz der VerhaltnismaBigkeit. Die- ser Grundsatz wird in allen Bereichen des nationalen und internationalen Rechts angewandt, und das EU-Recht bildet hier keine Ausnahme. Er ist in Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags uber die Europaische Union verankert. Der Grundsatz besagt, dass die EU-Organe nur innerhalb der Grenzen handeln, die ihnen von den Mitgliedstaaten gemaB den Grundungsvertragen gesetzt wurden. Fur die Mitgliedstaaten bedeutet dieser Grundsatz, dass die EU-Organe nicht die ausschlieBliche Zustandigkeit fur die Regelung aller Rechtsbeziehungen, einschlieBlich der Umweltbeziehungen, haben, sondern dass die Staaten die in den Verordnungen/ Richtlinien/ Rahmenvereinbarungen enthaltenen Vorschriften einhalten mussen. Der betreffende Grundsatz verbietet es den Mitgliedstaaten jedoch nicht, strengere Vorschriften zu erlassen.

Fur die Ukraine hat dies folgende Auswirkungen: Um ein vollwertiges Mitglied zu werden, mussen wir die Mindeststandards der EU (einschlieBlich derjenigen fur den Schutz von Oberflachengewassern) strikt einhalten, aber wir sollten nicht die gesamte Verantwortung fur die Entwicklung von Umweltvorschriften auf die EU-Organe abwalzen, sondern die Ukraine sollte sich vielmehr um die Entwicklung strengerer und wirksamerer Vorschriften zum Schutz der Umwelt bemuhen.

Vorsorgeprinzip. Bei diesem Prinzip handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Volkerrechts, der sich nicht nur auf eigenstandige Handlungen bezieht, sondern auch auf Aktivitaten, die im Rahmen von vertraglichen Verpflichtungen zwischen Staaten durchgefuhrt werden. Einfach ausgedruckt: Unabhangig davon, ob ein Staat allein oder gemeinsam mit anderen Staaten handelt, sollten die entsprechenden MaBnahmen der Vorsorge dienen und potenzielle Umweltauswirkungen proaktiv verhindern.

Die Prinzipien der Quellenbeseitigung und des Verursacherprinzips. Die einschlagigen Grundsatze erlegen dem Staat bestimmte positive Verpflichtungen auf. Erstens, die Notwendigkeit, die Schadensquelle so schnell wie moglich zu beseitigen. Mit anderen Worten: Im Falle einer bestimmten Umweltgefahr oder eines Notfalls muss der Staat die Quelle der betreffenden Gefahr so schnell wie moglich beseitigen. Zweitens muss eine klare finanzielle Haftung des Verursachers festgelegt werden. Der Verursacher muss fur die Folgen seiner rechtswidrigen Handlungen, die zu einer Umweltverschmutzung gefuhrt haben, mate- riellen und ggf. moralischen Schadenersatz leisten. Fur den Staat bedeutet dies die Verpflichtung, geeignete Mechanismen und Grunde zu schaffen und umzusetzen, um den Verursacher rechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

In diesem Zusammenhang ist die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte zu erwahnen. In seinem Urteil in der Rechtssache Oneryildiz gegen die Turkei stellte der EGMR fest, dass eine "positive Verpflichtung besteht, angemessene und geeignete MaBnahmen" zu ergreifen, um die in der Konvention verankerten Rechte zu gewahrleisten. Diese "positive Verpflichtung, alle geeigneten MaBnahmen zum Schutz des Lebens zu ergreifen", beinhaltet in erster Linie die Pflicht des Staates, einen legislativen und administrativen Rahmen zu schaffen, der darauf abzielt, eine wirksame Abschreckung von Bedrohungen des Rechts auf Leben zu gewahrleisten, wozu auch die Sicherheit des Lebens in der Umwelt gehort (EGMR-Urteil Onerieldiz/Turkei).

Merkmale des EU-Rechts zum Schutz der Wasserumwelt

Es ist notwendig, die Bestimmungen des Titels XX "Umwelt" des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union, der die allgemeinen Regeln fur den Umweltschutz als solchen festlegt, die Bestimmungen des Assoziierungs- abkommens zwischen der Ukraine und der Europaischen Union, die Bestimmungen der Richtlinie 2000/60/EG des Europaischen Parlaments und des Rates "zur Schaffung eines Ordnungsrahmens fur MaBnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" vom 23. Oktober 2000 und die Richtlinie 2004/35/EG des Europaischen Parlaments und des Rates "uber Umwelthaftung zur Vermeidung und Beseitigung der Folgen von Umweltverschmut- zung" zu berucksichtigen und zu analysieren.

Titel XX des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union. Der betreffende Abschnitt enthalt nur drei Artikel, aber die einschlagigen Bestimmungen sind von Bedeutung.

Artikel 191 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union sieht vor, dass die Ziele der EU-Umweltpolitik folgende sind: 1) Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualitat; 2) Schutz der menschlichen Gesund- heit; 3) ausgewogene und rationelle Nutzung der naturlichen Ressourcen; 4) MaBnahmen zur internationalen Forderung der Losung regionaler und globaler Umweltprobleme und insbesondere des Kampfes gegen den Klimawandel (Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union). Auf den ersten Blick mogen die Ziele recht vage erscheinen, aber die Autoren sind der Meinung, dass eine solche Formulierung auBerst treffend ist, da sie es den Mitgliedsstaaten ermoglicht, ihre Umweltpolitik nach auBen und innen so weit wie moglich zu verbessern. Neben der Verbesserung der Politik ermoglichen die entsprechenden For- mulierungen der Grundsatze eine differenziertere Bewertung der Aktivitaten eines Mitgliedstaates und verhindern einen ubermaBigen Formalismus.

In Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union heiBt es, dass die Umweltpolitik der Europaischen Union unter Berucksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union ein hohes Schutzniveau anstrebt. Die Politik der Union beruht auf dem Vorsorgeprinzip und den Grundsatzen der Notwendigkeit von Vorsorge- maBnahmen, der Notwendigkeit, Umweltschaden, insbesondere an ihrem Ursprung, zu beseitigen, sowie auf dem Verursacherprinzip (Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union).

Im Hinblick auf die Auswirkungen der einschlagigen Normen auf den Prozess des Gewasserschutzes stellen wir Folgendes fest. Erstens sollte jede Gesetzgebung in diesem Bereich ein hohes Niveau des Schutzes von Oberflachengewassern fordern sowie die Umwelt und die menschliche Gesundheit schutzen und verbessern. Diese Vorschrift zielt nicht nur darauf ab, bestehende Folgen zu beseitigen, sondern auch ihr Auftreten zu verhindern. So sollten beispielsweise die Rechtsvor- schriften uber die Genehmigung wirtschaftlicher Tatigkeiten klare Kriterien fur die Charakterisierung der Produktion enthalten, ohne die eine Genehmigung wegen der moglichen Schadigung von Ober- flachengewassern nicht erteilt werden kann. Solche Kriterien konnen die Menge der Emissionen, die Mindestanzahl von Abfallfilterstufen und die Art der Produktion selbst umfassen.

Zweitens sollte die Ukraine nicht nur auf die Folgen der Wasserverschmutzung reagieren, sondern auch rechtliche MaBnahmen ergreifen, um sie zu verhindern. In diesem Fall kann die rechtliche Vorbeugung durch einen wirksamen Mecha- nismus der rechtlichen Haftung fur VerstoBe gegen die Umweltgesetzgebung erreicht werden.

Wichtig sind auch die Bestimmungen von Artikel 191 Absatz 4 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union, in dem es heiBt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in ihrem jeweiligen Zustandigkeitsbereich mit Drittlandern und den zustandigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten. Die Modalitaten und Bedingungen der Zusammenarbeit der Union konnen Gegenstand von Abkommen zwischen der Union und den betreffenden Dritten sein. In der betreffenden Bestimmung wird der Grundsatz der internationalen Zusammenarbeit mit Drittlandern im Bereich der Umweltsicherheit konzeptionell festgelegt. Nach Ansicht der Autoren ist die mangelnde Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Drittlandern in Umweltfragen kein Grund, der Ukraine die Mitgliedschaft in der Union zu verweigern, aber wir stellen fest, dass die Ukraine nicht uber die entsprechende Erfahrung und ausreichend qualifiziertes Personal verfugt, um die inlandischen Umweltprobleme zu losen. Fur solche MaBnahmen werden Umweltwissenschaftler, Chemiker, Physiker, Biologen, Juristen usw. benotigt, von denen es in der Ukraine leider nicht mehr so viele gibt, wie benotigt werden, so dass eine internationale Zusammenarbeit unerlasslich ist.

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europaischen Union. Dieses Abkommen ist zu einem Meilenstein in der Geschichte unseres Landes geworden, aber leider wird es nicht vollstandig umgesetzt. Dieses Abkommen lasst den Bereich der Umweltrechtsbeziehungen nicht auBer Acht, und Kapitel 6 von Abschnitt 5 des Abkommens ist diesem Bereich gewidmet.

Fur die Zwecke unserer Studie ist es nicht angebracht, das gesamte Kapitel 6 zu analysieren, sondern nur einige Bestimmungen, die fur den Schutz der Oberflachengewasser relevant sein konnen, namlich die Artikel 361, 364 und 356 des Assoziierungsabkommens.

Die vorgenannten Bestimmungen des Assoziierungsabkommens enthalten keine Anforderungen an Gesetzesanderungen, aber durch eine gemeinsame Auslegung der Normen konnen wir bestimmte Schlussfolgerungen zur Verbesserung der nationalen Gesetzgebung ziehen. Erstens sollten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Bestimmungen uber Verfahren enthalten, die nicht nur den Schutz, sondern auch die Wie- derherstellung der Wasserressourcen betreffen. Dies konnte in Form von Standards/Verfahren fur die Wasserreinigung durch staatliche Behorden oder freiwillige Organisationen geschehen. Das entsprechende Urteil ergibt sich aus Artikel 361 Buchstabe d des Assoziierungsabkommens. Zweitens sollte die ukrainische Gesetzgebung wirksame Zivilschutzvorschriften fur den Fall von Zwischenfallen mit Oberflachengewassern enthalten (Artikel 364 des Assoziationsabkommens). So ist beispielsweise ein Uberlaufen eines Flus- ses ein Notfall in Bezug auf Oberflachengewasser. Zusatzlich zu den Beschlussen des ukrainischen Ministerkabinetts sollten die Rechtsvorschriften allgemeine Bestimmungen uber den Schutz der Bevolkerung vor den Folgen einer solchen Situation enthalten. Um auf unser Beispiel zuruckzukommen, konnten dies Bestimmungen uber die vorubergehende Evakuierung, die Wiederherstellung beschadigter Wohnungen, die Kontrolle der Qualitat der Wasserversorgung usw. sein. Drittens sollte sich die Ukraine an der Entwicklung und Umsetzung von sektoralen Strategien zur Verbes serung der Wasserqualitat beteiligen (Artikel 365 des Assoziierungsabkommens). Dies ist eines der Elemente der internationalen Zusammenarbeit, das fur die Ukraine auBerst wichtig ist, da einige unserer Flusse von internationaler Bedeutung sind und es daher ohne internationale Zusammenarbeit nicht moglich sein wird, die gewunschten Ziele und Indikatoren zu erreichen.

Wir konnen die Bestimmungen von Artikel 414 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine nicht ignorieren. Diese Bestimmung regelt die grundlegende Basis fur die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU an der Donau. Das Flusseinzugsgebiet ist ext- rem groB und wichtig fur Europa, daher ist es kein Zufall, dass das Thema Donau im Assoziierungsabkommen verankert ist. Zu den Aufgaben der Ukraine gehort es, die Umweltsicherheit in unserem Teil des Donaubeckens zu gewahrleisten. Die Autoren sehen einen wichtigen Punkt: Um ihren internationalen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen zu konnen, muss die Ukraine ein eigenes Gesetz uber die Donau verabschieden. Derzeit hat die Ukraine das Ubereinkommen uber die Regelung der Schifffahrt auf der Donau ratifiziert, doch scheint dies nicht auszureichen, um die Umweltsicherheit in dem betreffenden naturlichen Wasserkorper zu gewahrleisten.

Richtlinie 2000/60/EG des Europaischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ord- nungsrahmens fur MaRnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000. Mit der Richtlinie wird ein gemeinsamer wasserpolitischer Rahmen fur die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft geschaffen.

In Artikel 1 der Richtlinie wird der Zweck des Dokuments dargelegt. Ziel ist die Forderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der verfugbaren Wasserressourcen; sie zielt auf einen perfekten Schutz und eine Verbesserung der Wasserumwelt ab, unter anderem durch besondere MaBnahmen zur schrittweisen Verringerung von Emissionen, Ein- leitungen und Leckagen (Richtlinie 2000/06/EG).

In Artikel 4 der Richtlinie 2000/06/EG sind die wichtigsten Verpflichtungen/Aufgaben fur die Mitgliedstaaten festgelegt. Fur die Zwecke unserer Studie lohnt es sich, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2000/06/EG zu beachten, namlich:

1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderli- chen MaBnahmen, um die Verschlechterung aller Oberflachenwasserkorper zu verhindern;

2) Die Mitgliedstaaten schutzen, verbessern und sanieren alle Oberflachenwasserkorper;

3) Die Mitgliedstaaten schutzen und verbessern alle kunstlichen und erheblich veranderten Wasserkorper mit dem Ziel, ein gutes okologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand der Oberflachengewasser zu erreichen;

4) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen MaBnahmen, um die Verschmutzung durch Stoffe, deren Verschmutzungsbekampfung vorrangige MaBnahmen erfordert, schrittweise zu verringern und um Einleitungen, Emissionen und Leckagen gefahrlicher Stoffe, deren Verschmutzungsbekampfung vorrangige MaBnahmen erfordert, zumindest schrittweise zu beseitigen (Richtlinie 2000/06/EG).

Artikel 8 zielt auf eine allgemeine Regelung des Verfahrens zur Uberwachung des Zustands der Oberflachengewasser ab. Teil 1 von Artikel 8 legt klare Kriterien fest, die bei der Uberwachung zu prufen sind:

1) Volumen und Pegel bzw. Durchflussmenge innerhalb der Grenzen, die zur Bestimmung des wirtschaftlichen und chemischen Zustands und des wirtschaftlichen Potenzials ausreichen

2) okologischer und chemischer Zustand und okologisches Potenzial

Die einschlagige Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten auBerdem, technische Bedingun- gen und standardisierte Methoden fur die Analyse und Uberwachung der Wasserqualitat festzulegen (Richtlinie 2000/06/EG).

Richtlinie 2004/35/EG des Europaischen Parlaments und des Rates uber Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschaden vom 21. April 2004. Diese Richtlinie legt die Grundsatze der gesetzlichen Haftung fur Umweltschaden fest. Im Rahmen dieses Artikels werden wir die Grundsatze durch das Prisma einer moglichen Haftung fur Schaden an Oberflachengewassern betrachten.

Artikel 5 der Richtlinie 2004/35/EG verpflichtet den Betreiber, unverzuglich die erforderlichen VermeidungsmaBnahmen zu ergreifen, wenn noch kein Umweltschaden eingetreten ist, dieser aber unmittelbar droht (Richtlinie 2004/35/EG). In Bezug auf Oberflachengewasser ist zu beachten, dass die Art und der Zeitrahmen fur die Durchfuhrung von VermeidungsmaBnahmen durch den Unternehmer gesetzlich festgelegt werden sollten. Die entsprechenden Fristen sollten angemessen und durchfuhrbar sein, aber nach Ansicht der Autoren 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tatigkeit des Betreibers nicht uberschreiten.

Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2004/35/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafur zu sorgen, dass der Betreiber erforderlichenfalls und in jedem Fall, wenn die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens trotz der von ihm getroffenen Vorkehrungen fortbesteht, die zustandige Behorde so schnell wie moglich uber alle relevanten Aspekte informiert (Richtlinie 2004/35/EG). Zum besseren Verstandnis sei darauf hingewiesen, dass der betreffende Artikel die Mitgliedstaaten auffordert, ein Qualitats-system der zustandigen Behorden einzurichten, das sich mit Fragen der Umweltsicherheit befasst. Die Frage der Sicherheit von Oberflachengewassern fallt in die Zustandigkeit der Staatlichen Agen- tur fur Wasserressourcen der Ukraine.

Gleichzeitig wird in Artikel 5 Absatze 3 und 4 der Richtlinie 2004/35/EG das MindestmaB an Kompetenz der Aufsichtsbehorde festgelegt, namlich

a) den Betreiber zu verpflichten, Informatio- nen zu ubermitteln, wenn die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens besteht oder der Verdacht auf eine solche Gefahr besteht;

b) den Betreiber zu verpflichten, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen;

c) dem Betreiber Anweisungen fur die zu tref- fenden Vorkehrungen zu erteilen;

d) selbst die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen; (Richtlinie 2004/35/EG)

Vorschlage fur die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften fur Oberflachengewasser an die EU-Normen. Bevor wir konkrete Vorschlage fur die Anpassung der nationalen Gesetzgebung zu Oberflachengewassern formulieren, mochten wir die Aufmerksamkeit auf nationale rechtliche und andere Aspekte dieses Themas lenken.

Artikel 50 der ukrainischen Verfassung garantiert das Recht auf eine sichere Umwelt fur Leben und Gesundheit und auf Entschadigung fur Schaden, die durch eine Verletzung dieses Rechts entstehen.

Der Schutz der Oberflachengewasser ist auch ein Bestandteil der nationalen Sicherheit der Ukraine. Der Beschluss des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates (NSDC) vom 23.03.2021 beauftragt das Ministerkabinett der Ukraine in Absatz g, Teil 1, innerhalb von sechs Monaten die Wasserstrategie der Ukraine fur den Zeitraum bis 2050 auszuarbeiten und zu genehmigen; die Strategie fur die Bewirtschaftung von Materialien, Ausrustung und Abfallen aus der Olund Gasindustrie, die mit Radionukliden naturlichen Ursprungs kontaminiert sind (Beschluss Artikel 10 des ukrainischen Gesetzes "Uber den Umweltschutz" fugt den Garantien der Umweltrechte der Burger nicht nur die Beteiligung von Burgerorganisationen und Burgern an UmweltschutzmaBnahmen hinzu, sondern auch die Unvermeidbarkeit der Haftung fur VerstoBe gegen die Umweltgesetzgebung.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Mechanismus zum Schutz der Umweltrechte der Burger in der ukrainischen Gesetzgebung nicht definiert ist, da die Formulierung in Artikel 11 des Gesetzes, die besagt, dass "verletzte Rechte der Burger im Bereich des Umweltschutzes wiederhergestellt werden konnen und ihr Schutz vor Gericht in Ubereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung erfolgt", eher vage ist und den Strafverfolgungsbehorden einen zu groBen Ermessensspielraum lasst, der missbraucht werden kann.

Zu den wichtigsten geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Wassernutzung und des Wasserschutzes sowie der Reproduktion von Wasserressourcen in der Ukraine gehoren insbesondere das Wassergesetzbuch der Ukraine, das Baugrundgesetzbuch der Ukraine, die Gesetze der Ukraine "Uber den Umweltschutz", "Uber das Trinkwasser, die Trinkwasserversorgung und die Kanalisation", "Uber die Grundprinzipien (Strate- gie) der staatlichen Umweltpolitik der Ukraine fur den Zeitraum bis 2030", "Uber die Sicherstellung des sanitaren und epidemischen Wohlergehens der Bevolkerung" und der Erlass des Prasidenten der Ukraine vom 30. September 2019 Nr. 722 "Uber die Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Ukraine fur den Zeitraum bis 2030", CMU-Verord- nung vom 9. Dezember 2022. Nr. 1134-p "Uber die Verabschiedung der Wasserstrategie der Ukraine fur den Zeitraum bis 2050".

Bis heute hat der EGMR mehrere Falle gegen die Ukraine im Zusammenhang mit dem Umweltschutz gepruft. Es gibt nur wenige solcher Urteile, aber sie sind besonders wertvoll. Die Falle sind: "Dubetska und andere gegen die Ukraine" (Antrag Nr. 30499/03, Urteil vom 10. Februar 2011), "Hrym- kovska gegen die Ukraine" (Antrag Nr. 38182/03, Urteil vom 21. Juli 2011) und "Dzemiuk gegen die Ukraine" (Antrag Nr. 42488/02, Urteil vom 04. September 2014). Wir mochten die Aufmerksamkeit auf den nach Meinung der Autoren bedeutendsten Fall lenken.

In der Rechtssache Dubetska u.a. gegen die Ukraine wurde festgestellt, dass sowohl das Bergwerk als auch die Fabrik wahrend des gesamten Untersuchungszeitraums gegen die Bestimmungen des nationalen Umweltrechts verstoBen haben und die Regierung es versaumt hat, den Klagern die Umsiedlung zu erleichtern oder eine funktio-nierende Politik zum Schutz vor den Umweltrisiken sicherzustellen, die mit einem standigen Wohnsitz in unmittelbarer Nahe der genannten Industrieun-ternehmen verbunden sind. Diese Handlungen stellen eine Verletzung von Artikel 8 des Ubereinkommens dar.

In allen drei Fallen wurde festgestellt, dass die Gesetzgebung in der Ukraine gewisse Lucken aufweist, um Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz des Menschenrechts auf eine sichere Umwelt zu verhindern.

Gleichzeitig stellt der EGMR in seinen Urtei- len fest, dass es keine berechtigte Beschwerde nach Artikel 8 der Konvention geben kann, wenn der beanstandete Schaden im Vergleich zu den Umweltrisiken, die mit dem Leben in jeder modernen Stadt verbunden sind, unbedeutend ist. Was den allgemeinen Umweltkontext anbelangt, so besteht kein Zweifel daran, dass eine starke Wasser- und Bodenverschmutzung negative Auswirkungen auf die offentliche Gesundheit im Allgemeinen haben und die Lebensqualitat des Einzelnen beeintrachtigen kann, doch lassen sich die tatsachlichen Auswirkungen in jedem einzelnen Fall nicht quantifizieren.

Daher mussen die innerstaatlichen Gerichte in jedem Fall die tatsachlichen Umstande des Falles im Einzelnen ermitteln und fur die Feststellung, ob der Staat nach Artikel 8 der Konvention haftbar ist, feststellen, ob die Situation das Ergebnis einer plotzlichen und unerwarteten Wendung der Ereignisse war oder ob sie im Gegenteil schon lange bestand und den staatlichen Behorden gut bekannt war; ob der Staat wusste oder hatte wissen mussen, dass die Gefahr oder die schadlichen Auswirkungen das Privatleben des Antragstellers beeintrachtigten, und inwieweit der Antragsteller dazu beigetragen hat, diese Situation fur sich selbst zu schaffen und in der Lage war, sie zu beseitigen, ohne Das Gericht muss auch beurteilen, ob die Behorden ausreichende Voruntersuchungen durchgefuhrt haben, um das Risiko der geplanten potenziell gefahrlichen Tatigkeit einzuschatzen, und ob sie auf der Grundlage der verfugbaren Informationen eine angemessene Politik fur umweltbelastende Unternehmen entwickelt haben, und ob diese Politik rechtzeitig umgesetzt wurde (EGMR Dubetska u. a. gegen Ukraine).

Zu den spezifischen Vorschlagen. Da die nationale Gesetzgebung zu Fragen des Oberflachenwassers sehr umfangreich ist, halten wir es fur notwendig, die strafrechtlichen und verwaltungstechnischen Aspekte des Themas zu berucksichtigen.

Das geltende ukrainische Strafgesetzbuch (nachstehend "ukrainisches Strafgesetzbuch") sieht die Haftung fur eine Reihe von Straftaten im Bereich der Umweltsicherheit vor, aber wir werden nur einige Bestimmungen des ukrainischen Strafgesetzbuches besonders berucksichtigen.

Die strafrechtliche Haftung fur die Verschmutzung von Oberflachengewassern ist in Artikel 242 des Strafgesetzbuches der Ukraine geregelt. Die Autoren haben einige kritische Anmerkungen zu dieser Bestimmung des Gesetzes. Ers- tens ist die objektive Seite des Straftatbestands nicht vollstandig definiert. Die objektive Seite umfasst nur die Handlung, die gegen die Regeln des Gewasserschutzes versto&t, und auch nur dann, wenn es zu Konsequenzen kommt, d.h. die Zusammensetzung ist nur materiell. Die Autoren sind der Ansicht, dass zur wirksamen Verhinderung von Straftaten gegen Oberflachengewasser das Corpus delicti formalisiert und das Vorliegen von Folgen zu einem erschwerenden Umstand gemacht werden sollte. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die einschlagige Bestimmung durch die Bestimmungen der Artikel 59 und 59-1 des ukrainischen Gesetzbuchs uber Ordnungs-widrigkeiten uberlagert wird, was es ermoglicht, die Haftung zu vermeiden, indem der Fall in die Kategorie der geringfugigen Straftaten verschoben wird. Zweitens ist die in diesem Artikel vorgesehene Sanktion zu gering und kann den dem Staat entstandenen Schaden nicht ausgleichen und erfullt nicht die Praventivfunktion. Wir halten die Sanktion der Freiheitsstrafe fur unangemessen, da sie die Ausgleichsfunktion der strafrecht- lichen Haftung nicht erfullt. Die Autoren schlagen Folgendes vor:

1) Die Bestimmungen der Artikel 59 und 59-1 aus dem ukrainischen Gesetzbuch uber Ordnungswidrigkeiten zu streichen, da sie die Bestimmungen des ukrainischen Strafgesetzbuches duplizieren, die Umgehung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ermoglichen und keine objektive Bewertung der Bedeutung der betreffenden Straftat ermoglichen.

2) Neuformulierung von Artikel 242 des ukrainischen Strafgesetzbuches mit folgendem Wortlaut (des Verfassers):

1. Die Verletzung der Regeln des Schutzes von Wasser (Gewassern) wird mit einer Geldstrafe in Hohe von drei- bis funftausend steuerfreien Mindesteinkommens geahndet

2. Die Verletzung der Regeln des Gewasserschutzes, wenn sie die Verschmutzung der Oberflachengewasser, des Grundwassers und der Grundwasserleiter, der Trinkwasserquellen, des Heilwassers oder die Veranderung ihrer natur- lichen Eigenschaften oder die Erschopfung der Wasserquellen verursacht und eine Gefahr fur das Leben, die Gesundheit der Menschen oder die Umwelt darstellt wird mit einer Geldstrafe in Hohe von zehnbis funfzehntausend steuerfreien Mindesteinkommens und mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Tatigkeiten auszuuben, fur eine Dauer von bis zu funf Jahren bestraft.

3. Dieselben Handlungen, wenn sie den Tod oder die Erkrankung von Menschen, die massive Zerstorung von Flora und Fauna oder andere schwerwiegende Folgen verursachen werden mit einer Geldstrafe in Hohe von zwanzigbis funfzigtausend steuerfreien Mindesteinkommens bestraft

4. Die in den Teilen 1 und 2 genannten Handlungen, die von einem Beamten oder infolge seines Handelns oder Unterlassens begangen werden werden mit einer Freiheitsstrafe von funf bis zehn Jahren bestraft.

Schlussfolgerungen und Aussichten fur weitere Forschung

Dieses Thema ist von au&erordentlicher Relevanz, insbesondere im Zusammenhang mit dem derzeitigen geopolitischen Kurs der Ukraine. Der Zustand der inlandischen Oberflachengewasser ist unbefriedigend, so dass es dringend notwendig ist, sich mit diesem Thema zu befassen. Der Artikel analysiert konzeptionell die allgemeinen Bestimmungen des Umweltrechts der Europaischen Union durch das Prisma des Problems der Verschmutzung von Oberflachengewas- sern. Die Aufmerksamkeit wird auf die EU-Richtlinien und die Grundprinzipien des EU-Umweltrechts gelenkt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass bestimmte Rechtsakte, namlich das Strafgesetzbuch der Ukraine und das Gesetzbuch der Ukraine uber Ordnungswidrigkeiten, geandert werden mussen. Im ukrainischen Gesetzbuch uber Ordnungswidrigkeiten wird vorgeschlagen, einige Bestimmungen zu streichen, da sie den Behorden einen zu gro&en Ermessensspielraum einraumen, was die korrupte Losung einschlagiger Falle mit einer milderen Strafe erleichtern wird.

Was die Aussichten fur weitere Forschungen angeht, so ist zu bemerken, dass die Fragen der institutionellen Zustandigkeit der Behorden im Bereich des Oberflachenwasserschutzes und die verfahrensrechtlichen Aspekte des Schutzes der einschlagigen Rechte noch unerforscht sind. Weitere Arbeiten konnten sich auch auf die Anpassung der technischen Indikatoren und Wassersicher- heitsstandards der Ukraine und der Europaischen Union konzentrieren.

oberflachengewasserschutzes rechtsverstores integration

Literatur

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